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Wehrsold bei der Bundeswehr – Was bedeutet der Begriff heute?

Wehrsold bei der Bundeswehr – Was bedeutet der Begriff heute?

Bundeswehr-ABC

Der Begriff Wehrsold bezeichnete früher die finanzielle Vergütung von Wehrpflichtigen während ihres Grundwehrdienstes. Seit der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 und der Einführung des Freiwilligen Wehrdienstes (FWDL) wird der Begriff im aktuellen Dienstbetrieb der Bundeswehr jedoch nicht mehr verwendet. Freiwillig Wehrdienst Leistende sowie Soldatinnen und Soldaten erhalten heute eine Besoldung beziehungsweise Dienstbezüge nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.

Wer sich heute über die Vergütung bei der Bundeswehr informiert, sollte daher nach den Begriffen Besoldung, Dienstbezüge oder Sold suchen.

Was war der Wehrsold?

Der Wehrsold war die finanzielle Vergütung, die Wehrpflichtige während ihres Grundwehrdienstes erhielten. Er sollte den persönlichen Bedarf während der Dienstzeit decken und unterschied sich von der Besoldung von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten.

Mit der Aussetzung der Wehrpflicht verlor der Begriff seine praktische Bedeutung.

Warum wird der Begriff heute kaum noch verwendet?

Da derzeit keine Wehrpflichtigen zum Grundwehrdienst einberufen werden, gibt es auch keinen Wehrsold mehr im früheren Sinn. Stattdessen leisten Soldatinnen und Soldaten ihren Dienst freiwillig – etwa im Freiwilligen Wehrdienst oder als Soldatin beziehungsweise Soldat auf Zeit.

In offiziellen Veröffentlichungen der Bundeswehr wird deshalb heute überwiegend von Besoldung oder Dienstbezügen gesprochen.

Wie werden Soldatinnen und Soldaten heute bezahlt?

Die Höhe der Bezüge richtet sich nach dem jeweiligen Dienstverhältnis sowie den geltenden besoldungsrechtlichen Vorschriften.

Dabei spielen unter anderem folgende Faktoren eine Rolle:

  • Dienstverhältnis (FWDL, Soldat auf Zeit oder Berufssoldat)
  • Dienstgrad
  • Dienstzeit
  • mögliche Zulagen und Zuschläge

Die konkreten Beträge werden regelmäßig gesetzlich angepasst.

Welche Leistungen gehören zur Besoldung?

Neben den monatlichen Dienstbezügen können – abhängig vom Dienstverhältnis und der persönlichen Situation – weitere Leistungen hinzukommen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • unentgeltliche truppenärztliche Versorgung
  • Unterkunft und Verpflegung nach den geltenden Regelungen
  • Zulagen für bestimmte Verwendungen oder Erschwernisse
  • weitere soziale Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften

Welche Leistungen im Einzelfall gewährt werden, richtet sich nach dem jeweiligen Status und den geltenden Bestimmungen.

Tipps für Bewerber

Wenn du dich über die finanzielle Vergütung bei der Bundeswehr informierst, solltest du auf aktuelle Informationen zur Besoldung achten. Der Begriff Wehrsold wird häufig noch in älteren Quellen verwendet, spielt im heutigen Dienstbetrieb jedoch keine Rolle mehr. Die Karriereberatung der Bundeswehr informiert dich über die aktuellen Besoldungsregelungen deiner gewünschten Laufbahn.

Wenn du dich auf das Auswahlverfahren vorbereiten möchtest, findest du beim Ausbildungspark Verlag Fachbücher und Online-Testtrainer für den Bundeswehr-Einstellungstest. Die Vorbereitungsmaterialien werden vom Deutschen BundeswehrVerband empfohlen und unterstützen dich gezielt bei der Vorbereitung auf den CAT-Test, das Vorstellungsgespräch und weitere Bestandteile des Auswahlverfahrens.

Fazit

Der Begriff Wehrsold gehört heute überwiegend der Geschichte an. Seit der Aussetzung der Wehrpflicht erhalten Soldatinnen und Soldaten eine Besoldung beziehungsweise Dienstbezüge nach den geltenden gesetzlichen Regelungen. Für Bewerber sind daher die aktuellen Informationen zur Besoldung und zu den jeweiligen Laufbahnen entscheidend.

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