Nebentätigkeit bei der Bundeswehr – Was ist erlaubt?
Bundeswehr-ABC
Eine Nebentätigkeit bei der Bundeswehr ist grundsätzlich möglich, unterliegt jedoch bestimmten rechtlichen Regelungen. Soldatinnen und Soldaten dürfen neben ihrem Dienst einer weiteren Beschäftigung nachgehen, sofern diese mit ihren dienstlichen Pflichten vereinbar ist und keine dienstlichen Interessen beeinträchtigt. Je nach Art und Umfang der Tätigkeit kann eine Genehmigung oder zumindest eine Anzeige der Nebentätigkeit erforderlich sein. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Soldatengesetz (SG) sowie den einschlägigen Vorschriften der Bundeswehr.
Wer während seiner Dienstzeit einen Nebenjob ausüben möchte, sollte sich deshalb frühzeitig über die geltenden Regelungen informieren und die erforderlichen Schritte einhalten.
Inhalte:
Was ist eine Nebentätigkeit?
Als Nebentätigkeit gilt jede berufliche oder auf Dauer angelegte Tätigkeit, die neben dem Dienst bei der Bundeswehr ausgeübt wird. Dazu gehören beispielsweise eine selbstständige Tätigkeit, ein Minijob oder eine regelmäßige Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber.
Ob eine Tätigkeit als Nebentätigkeit gilt, richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Ist eine Nebentätigkeit erlaubt?
Grundsätzlich ja. Soldatinnen und Soldaten dürfen neben ihrem Dienst einer Nebentätigkeit nachgehen, sofern dadurch ihre dienstlichen Aufgaben nicht beeinträchtigt werden. Außerdem dürfen keine Interessenkonflikte entstehen.
Je nach Art der Tätigkeit gelten unterschiedliche Anzeige- oder Genehmigungspflichten.
Wann ist eine Genehmigung erforderlich?
Ob eine Nebentätigkeit genehmigt werden muss, hängt von ihrer Art und ihrem Umfang sowie den geltenden Vorschriften ab. Deshalb solltest du eine geplante Nebentätigkeit frühzeitig mit deiner zuständigen Dienststelle abstimmen.
Dabei wird unter anderem geprüft,
- ob dienstliche Interessen berührt werden,
- ob ausreichend Zeit für den militärischen Dienst verbleibt,
- ob Interessenkonflikte entstehen können und
- ob gesetzliche oder dienstliche Regelungen entgegenstehen.
Erst danach kann entschieden werden, ob die Nebentätigkeit zulässig ist.
Welche Tätigkeiten sind problematisch?
Nicht jede Nebentätigkeit ist mit dem Dienst bei der Bundeswehr vereinbar. Problematisch können insbesondere Tätigkeiten sein, die die Einsatzbereitschaft beeinträchtigen, gegen dienstliche Interessen verstoßen oder zu Interessenkonflikten führen.
Auch Tätigkeiten mit hohem zeitlichem Umfang können kritisch bewertet werden.
Was solltest du beachten?
Bevor du eine Nebentätigkeit aufnimmst, solltest du dich über die geltenden Vorschriften informieren und – falls erforderlich – eine Genehmigung beantragen oder die Tätigkeit anzeigen. Nimm eine Nebentätigkeit niemals ohne vorherige Klärung auf.
So vermeidest du spätere rechtliche oder dienstliche Probleme.
Tipps für Bewerber
Falls du bereits einen Nebenjob hast oder während deiner Dienstzeit einer zusätzlichen Tätigkeit nachgehen möchtest, sprich das Thema offen an. Informiere dich frühzeitig über die geltenden Regelungen und plane deine Nebentätigkeit so, dass sie mit deinen dienstlichen Verpflichtungen vereinbar ist.
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Fazit
Eine Nebentätigkeit ist bei der Bundeswehr grundsätzlich möglich, muss sich jedoch mit den dienstlichen Pflichten vereinbaren lassen. Je nach Tätigkeit gelten Anzeige- oder Genehmigungspflichten. Wer sich frühzeitig informiert und die geltenden Vorschriften beachtet, kann eine Nebentätigkeit rechtssicher mit seinem Dienst verbinden.
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