Nachrückverfahren bei der Bundeswehr – So kannst du doch noch einen Ausbildungs- oder Studienplatz erhalten
Bundeswehr-ABC
Das Nachrückverfahren bietet Bewerberinnen und Bewerbern der Bundeswehr die Möglichkeit, auch nach Abschluss des regulären Auswahlverfahrens noch einen Ausbildungs-, Studien- oder Dienstposten zu erhalten. Werden zugesagte Plätze nicht angenommen oder kurzfristig frei, können geeignete Bewerber nachrücken. Ob ein Nachrückverfahren durchgeführt wird, hängt vom jeweiligen Bedarf und den verfügbaren Plätzen ab.
Wer zunächst keine Zusage erhält, sollte deshalb nicht sofort aufgeben. In bestimmten Fällen besteht weiterhin die Chance, später einen freien Platz zu erhalten.
Inhalte:
Was ist das Nachrückverfahren?
Das Nachrückverfahren dient dazu, frei gewordene Ausbildungs-, Studien- oder Dienstposten zu besetzen. Es kommt dann zum Einsatz, wenn Bewerber ihre Zusage zurückziehen, den Dienst nicht antreten oder andere Plätze kurzfristig frei werden.
Die Bundeswehr kann diese Plätze anschließend an andere geeignete Bewerber vergeben.
Wann kommt ein Nachrückverfahren zum Einsatz?
Ein Nachrückverfahren ist nicht für jede Laufbahn oder jede Verwendung erforderlich. Es wird durchgeführt, wenn nach Abschluss des regulären Auswahlverfahrens freie Plätze verfügbar sind.
Gründe hierfür können sein:
- Bewerber lehnen ihre Zusage ab
- Bewerber treten den Dienst nicht an
- Ausbildungsplätze werden kurzfristig frei
- organisatorische Änderungen führen zu zusätzlichen freien Plätzen
Ob und in welchem Umfang nachgerückt wird, richtet sich nach dem tatsächlichen Personalbedarf.
Wer kann nachrücken?
Grundsätzlich kommen Bewerberinnen und Bewerber infrage, die das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert haben und die Voraussetzungen für die jeweilige Laufbahn erfüllen. Eine Teilnahme am Nachrückverfahren bedeutet jedoch nicht automatisch, dass ein Platz angeboten wird.
Die Auswahl erfolgt nach den internen Auswahlkriterien und dem aktuellen Bedarf der Bundeswehr.
Wie wirst du informiert?
Wenn dir im Rahmen eines Nachrückverfahrens ein Platz angeboten wird, informiert dich die Bundeswehr direkt. Deshalb solltest du während des Bewerbungsprozesses darauf achten, dass deine Kontaktdaten stets aktuell sind und du kurzfristig erreichbar bist.
In einigen Fällen müssen Bewerber innerhalb kurzer Zeit entscheiden, ob sie das Angebot annehmen möchten.
Was solltest du während des Nachrückverfahrens beachten?
Auch wenn du zunächst keine Zusage erhalten hast, solltest du geduldig bleiben und den Kontakt zur Bundeswehr aufrechterhalten. Informiere dich regelmäßig über den Stand deiner Bewerbung und halte alle erforderlichen Unterlagen griffbereit.
Solltest du ein Nachrückangebot erhalten, ist häufig eine schnelle Rückmeldung erforderlich.
Tipps für Bewerber
Eine Absage im ersten Schritt bedeutet nicht zwangsläufig das Ende deiner Bewerbung. Wenn du das Auswahlverfahren erfolgreich bestanden hast, kann sich später noch eine Möglichkeit ergeben. Bleibe erreichbar, reagiere zügig auf Rückfragen und informiere dich bei deiner Ansprechpartnerin oder deinem Ansprechpartner über den weiteren Ablauf.
Wenn du dich auf das Auswahlverfahren vorbereiten möchtest, findest du beim Ausbildungspark Verlag Fachbücher und Online-Testtrainer für den Bundeswehr-Einstellungstest. Die Vorbereitungsmaterialien werden vom Deutschen BundeswehrVerband empfohlen und unterstützen dich gezielt bei der Vorbereitung auf den CAT-Test, das Vorstellungsgespräch und weitere Bestandteile des Auswahlverfahrens
Fazit
Das Nachrückverfahren bietet Bewerberinnen und Bewerbern die Chance, auch nach Abschluss des regulären Auswahlverfahrens noch einen Ausbildungs-, Studien- oder Dienstposten bei der Bundeswehr zu erhalten. Zwar besteht kein Anspruch auf einen freien Platz, dennoch lohnt es sich, geduldig zu bleiben und den Bewerbungsprozess aufmerksam zu verfolgen.
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