Dienstreise bei der Bundeswehr – Reisen im Auftrag des Dienstes
Bundeswehr-ABC
Eine Dienstreise ist eine dienstlich veranlasste Reise, die Soldatinnen, Soldaten und zivile Beschäftigte der Bundeswehr außerhalb ihres regelmäßigen Dienstortes durchführen. Dienstreisen dienen beispielsweise der Teilnahme an Lehrgängen, Besprechungen, Fortbildungen, Übungen oder dienstlichen Terminen bei anderen Dienststellen. Sie gehören für viele Angehörige der Bundeswehr zum Berufsalltag und werden nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften organisiert und abgerechnet.
Je nach Aufgabe kann eine Dienstreise wenige Stunden dauern oder mehrere Tage umfassen. Umfang und Häufigkeit hängen von der jeweiligen Verwendung und dem Einsatzbereich ab.
Inhalte:
Was ist eine Dienstreise?
Eine Dienstreise liegt vor, wenn eine Soldatin, ein Soldat oder eine zivile Beschäftigte beziehungsweise ein ziviler Beschäftigter im Auftrag der Bundeswehr außerhalb des regelmäßigen Dienstortes tätig wird. Ziel kann eine andere Kaserne, ein Ausbildungszentrum, eine Behörde oder ein anderer dienstlicher Veranstaltungsort sein.
Dienstreisen dienen ausschließlich der Erfüllung dienstlicher Aufgaben und unterscheiden sich damit klar von privaten Reisen.
Wann finden Dienstreisen statt?
Dienstreisen werden aus unterschiedlichen Gründen durchgeführt. Sie gehören in vielen Bereichen zum normalen Berufsalltag und können sowohl innerhalb Deutschlands als auch im Ausland stattfinden.
Typische Anlässe sind:
- Lehrgänge
- Fort- und Weiterbildungen
- Besprechungen
- Übungen
- Dienstliche Veranstaltungen
- Fachliche Abstimmungen
- Unterstützungsaufträge
Ob und wie häufig Dienstreisen erforderlich sind, richtet sich nach der jeweiligen Verwendung.
Wie läuft eine Dienstreise ab?
Dienstreisen werden im Voraus angeordnet und organisatorisch vorbereitet. Dabei werden unter anderem Reiseziel, Reisedauer, Transportmittel und Unterkunft festgelegt. Nach Abschluss der Dienstreise erfolgt die Abrechnung entsprechend der geltenden Vorschriften.
Während der gesamten Reise gelten die dienstlichen Regelungen der Bundeswehr.
Welche Kosten werden übernommen?
Für genehmigte Dienstreisen können – entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und den geltenden Regelungen – unter anderem notwendige Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten erstattet werden. Welche Leistungen im Einzelfall übernommen werden, richtet sich nach Art und Dauer der Dienstreise sowie den jeweils geltenden Vorschriften.
Die Abrechnung erfolgt nach den dafür vorgesehenen Verfahren der Bundeswehr.
Welche Bedeutung haben Dienstreisen im Berufsalltag?
Dienstreisen ermöglichen den Austausch zwischen verschiedenen Dienststellen und fördern die Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten. Sie tragen dazu bei, Wissen zu vermitteln, gemeinsame Übungen durchzuführen und die Zusammenarbeit innerhalb der Bundeswehr zu stärken.
In manchen Verwendungen gehören Dienstreisen regelmäßig zum Berufsalltag, während sie in anderen Bereichen eher selten vorkommen.
Tipps für Bewerber
Dienstreisen gehören bei vielen Tätigkeiten ganz selbstverständlich zum Beruf. Wie häufig du unterwegs bist, hängt jedoch stark von deiner Laufbahn und deiner Verwendung ab. Wenn du dich für eine bestimmte Tätigkeit interessierst, kannst du dich bereits im Beratungsgespräch über typische Reiseanteile informieren.
Wenn du dich auf das Auswahlverfahren vorbereiten möchtest, findest du beim Ausbildungspark Verlag Fachbücher und Online-Testtrainer für den Bundeswehr-Einstellungstest. Die Vorbereitungsmaterialien werden vom Deutschen BundeswehrVerband empfohlen und unterstützen dich gezielt bei der Vorbereitung auf den CAT-Test, das Vorstellungsgespräch und weitere Bestandteile des Auswahlverfahrens.
Fazit
Dienstreisen sind ein fester Bestandteil vieler Tätigkeiten bei der Bundeswehr. Sie dienen der Aus- und Weiterbildung, der Zusammenarbeit zwischen Dienststellen sowie der Erfüllung dienstlicher Aufgaben. Je nach Verwendung können sie regelmäßig oder nur gelegentlich stattfinden und bieten abwechslungsreiche Einblicke in unterschiedliche Bereiche der Bundeswehr.
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