Wehrdisziplinarordnung (WDO)
Bundeswehr-Abkürzungen
Die Wehrdisziplinarordnung, abgekürzt WDO, regelt das Disziplinarrecht für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Sie legt fest, wie besondere dienstliche Leistungen förmlich anerkannt und wie schuldhafte Verstöße gegen soldatische Pflichten als Dienstvergehen geahndet werden können. Zu den einfachen Disziplinarmaßnahmen gehören beispielsweise Verweise, Disziplinarbußen, Ausgangsbeschränkungen und Disziplinararrest, wobei die WDO jeweils auch strengere Formen vorsieht. Welche Maßnahme infrage kommt, richtet sich unter anderem nach Art und Schwere des Dienstvergehens sowie den Umständen des Einzelfalls. Disziplinarbefugnisse besitzen dafür bestimmte Disziplinarvorgesetzte, deren Zuständigkeiten ebenfalls in der WDO geregelt sind.
Bei schwerwiegenderen Fällen kann ein gerichtliches Disziplinarverfahren vor einem Wehrdienstgericht erforderlich werden. Die WDO enthält dafür genaue Regeln zum Verfahren, zu Zuständigkeiten und zu möglichen Rechtsmitteln. Sie ist von der Wehrbeschwerdeordnung zu unterscheiden: Die WDO betrifft vor allem die Ahndung von Dienstvergehen, während die WBO dein Recht regelt, dich gegen bestimmte dienstliche Vorgänge oder Behandlungen zu beschweren. Seit dem 1. April 2025 gilt eine grundlegend neu gefasste Wehrdisziplinarordnung, die zuletzt durch eine Änderung vom 9. Januar 2026 angepasst wurde. Für dich als Bewerber oder Soldat ist die WDO wichtig, weil sie zeigt, dass soldatische Pflichten verbindlich sind und Verstöße innerhalb der Bundeswehr nach klar geregelten Verfahren geprüft und geahndet werden.
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