Anwärter / Anwärterin (Anw)
Bundeswehr-Abkürzungen
Anwärter beziehungsweise Anwärterin, abgekürzt Anw, bezeichnet bei der Bundeswehr Personen, die sich in der Ausbildung für eine bestimmte Laufbahn befinden. Im militärischen Bereich wird der Begriff vor allem als Oberbegriff verwendet, denn je nach angestrebter Laufbahn gibt es genauere Bezeichnungen wie Unteroffizieranwärter, Feldwebelanwärter oder Offizieranwärter. Dafür gelten eigene Abkürzungen wie UA, FA oder OA.
Anwärter ist dabei kein eigener militärischer Dienstgrad, sondern ein Zusatz, der den Ausbildungs- und Laufbahnstatus kennzeichnet. Auch in der zivilen Bundeswehrverwaltung gibt es Anwärterinnen und Anwärter, die als Beamtinnen beziehungsweise Beamte auf Widerruf einen Vorbereitungsdienst absolvieren.
Als militärischer Anwärter durchläufst du die vorgeschriebene Laufbahnausbildung und wirst währenddessen entsprechend deiner Laufbahn zu verschiedenen Dienstgraden befördert. Als zivile Anwärterin oder ziviler Anwärter absolvierst du dagegen einen beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienst und erhältst während dieser Zeit Anwärterbezüge.
Die Abkürzung Anw kann dir besonders in Organigrammen, Unterlagen zur Personalführung und internen Bezeichnungen begegnen. Für deine Karriereplanung ist entscheidend, dass der Anwärterstatus eine Ausbildungsphase auf dem Weg zu deiner angestrebten militärischen oder zivilen Laufbahn kennzeichnet.
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