VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)
Bundeswehr-Abkürzungen
VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, abgekürzt VS-NfD, ist der niedrigste Geheimhaltungsgrad für Verschlusssachen des Bundes. Eine Information wird so eingestuft, wenn ihre Kenntnis durch Unbefugte nachteilig für die Interessen Deutschlands oder eines seiner Länder sein kann.
Auch bei der Bundeswehr können Dokumente, Dateien, Bilder oder andere dienstliche Informationen als VS-NfD gekennzeichnet werden. Solche Informationen sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und dürfen grundsätzlich nur Personen zugänglich gemacht werden, die sie für ihre dienstlichen Aufgaben benötigen. Oberhalb von VS-NfD liegen die Geheimhaltungsgrade VS-VERTRAULICH, GEHEIM und STRENG GEHEIM.
Wenn du bei der Bundeswehr dienst, kann dir die Abkürzung VS-NfD je nach Verwendung bereits während deiner Ausbildung oder später an deinem Dienstposten begegnen. Für die Bearbeitung, Aufbewahrung, Weitergabe und elektronische Übermittlung solcher Informationen gelten besondere Sicherheitsvorgaben. Du darfst VS-NfD-Unterlagen deshalb nicht ohne Berechtigung weitergeben, fotografieren, veröffentlichen oder über nicht zugelassene Kommunikationswege versenden.
Eine förmliche Sicherheitsüberprüfung ist für den Zugang zu VS-NfD nicht grundsätzlich erforderlich, für bestimmte Tätigkeiten oder Dienstposten können jedoch weitergehende Sicherheitsanforderungen gelten. Die Abkürzung VS-NfD kann dir in dienstlichen Dokumenten, IT-Systemen, E-Mails und Unterlagen zum Informations- und Geheimschutz begegnen.
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