Nebentätigkeit (NT)
Bundeswehr-Abkürzungen
Eine Nebentätigkeit ist eine zusätzliche Tätigkeit, die du neben deinem eigentlichen Dienst bei der Bundeswehr ausübst. Für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit gilt grundsätzlich, dass entgeltliche Nebentätigkeiten vor ihrer Aufnahme genehmigt werden müssen. Das gilt beispielsweise für einen Nebenjob, eine selbstständige Tätigkeit oder bestimmte gewerbliche Arbeiten. Die Genehmigung kann verweigert werden, wenn durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden könnten, etwa weil sie zu viel Zeit beansprucht oder deine Dienstfähigkeit beeinträchtigt. Bestimmte Tätigkeiten wie schriftstellerische, wissenschaftliche oder künstlerische Arbeiten sind dagegen grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig, können aber je nach Fall anzeigepflichtig sein.
Wenn du während deiner Bundeswehrzeit zusätzlich arbeiten möchtest, solltest du deshalb immer frühzeitig klären, ob du dafür eine Genehmigung oder Anzeige benötigst. Eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit darfst du grundsätzlich nur außerhalb deiner regulären Dienstzeit ausüben. Für Freiwillig Wehrdienstleistende gelten teilweise andere Regeln, ihre Nebentätigkeit kann insbesondere untersagt werden, wenn sie die Dienstfähigkeit gefährdet oder den dienstlichen Anforderungen entgegensteht. Auch eine bereits genehmigte Tätigkeit kann später eingeschränkt oder untersagt werden, wenn sich Nachteile für den Dienst ergeben. Das Thema Nebentätigkeit kann dir deshalb besonders bei längeren Verpflichtungszeiten, während eines Studiums bei der Bundeswehr oder bei der Planung eines zusätzlichen Jobs neben dem Soldatenberuf begegnen.
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