Krank auf Stube (KaS)
Bundeswehr-Abkürzungen
Krank auf Stube, abgekürzt KaS, bezeichnet bei der Bundeswehr eine Situation, in der eine Soldatin oder ein Soldat krankheitsbedingt auf der Unterkunft beziehungsweise Stube bleibt. Die Abkürzung wird auch in offiziellen Bundeswehrunterlagen verwendet. Wenn du erkrankst oder dich verletzt hast, meldest du dich nach den Vorgaben deiner Einheit und wirst bei Bedarf im zuständigen Sanitätsversorgungszentrum ärztlich untersucht. Abhängig von deinem Gesundheitszustand kann festgelegt werden, dass du vorübergehend nicht am regulären Dienst oder an bestimmten Ausbildungsabschnitten teilnehmen sollst. Während dieser Zeit bleibst du grundsätzlich in der Kaserne und kannst dich auf deiner Stube erholen.
KaS ist besonders während der militärischen Ausbildung relevant, wenn du in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnst. Die konkreten Vorgaben richten sich nach der medizinischen Beurteilung und den organisatorischen Regelungen deiner Dienststelle. Krank auf Stube ist von „Krank zu Hause“, kurz KzH, zu unterscheiden, bei dem die Genesung außerhalb der Dienststelle zu Hause erfolgt. Eine Erkrankung solltest du nicht eigenständig mit KaS gleichsetzen, sondern entsprechend den vorgegebenen Melde- und Behandlungswegen deiner Einheit vorgehen. Die Abkürzung KaS kann dir deshalb besonders in Dienstplänen, Krankmeldungen und im alltäglichen Sprachgebrauch während Ausbildung und Kasernendienst begegnen.
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