Grundgesetz (GG)
Bundeswehr-Abkürzungen
Das Grundgesetz, abgekürzt GG, ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und trat am 23. Mai 1949 in Kraft. Es legt die grundlegende staatliche Ordnung fest und schützt zentrale Grundrechte wie die Menschenwürde, die Gleichheit vor dem Gesetz sowie die Meinungs- und Glaubensfreiheit.
Auch für die Bundeswehr bildet das Grundgesetz die wichtigste verfassungsrechtliche Grundlage. Artikel 87a bestimmt, dass der Bund Streitkräfte zur Verteidigung aufstellt und dass sie außerhalb der Verteidigung nur eingesetzt werden dürfen, wenn das Grundgesetz dies ausdrücklich zulässt. Artikel 65a legt außerdem fest, dass die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte grundsätzlich beim Bundesminister beziehungsweise bei der Bundesministerin der Verteidigung liegt.
Für dich als Soldatin oder Soldat ist das GG besonders wichtig, weil militärisches Handeln immer an Recht und Verfassung gebunden ist. Auch Soldatinnen und Soldaten besitzen Grundrechte, wobei einzelne Rechte aufgrund besonderer gesetzlicher Regelungen für den militärischen Dienst eingeschränkt werden können.
Die Grundwerte des GG prägen zudem das Leitbild der Inneren Führung und das Verständnis vom Soldaten als Staatsbürger in Uniform. Im Verteidigungsfall regelt das Grundgesetz Einzelheiten, beispielsweise den Übergang der Befehls- und Kommandogewalt auf den Bundeskanzler beziehungsweise die Bundeskanzlerin.
Die Abkürzung GG wird dir während Ausbildung und Dienst regelmäßig in Vorschriften, Unterrichten, Befehlen und bei rechtlichen Fragen rund um die Bundeswehr begegnen.
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