Gemeinschaftsunterkunft (GU)
Bundeswehr-Abkürzungen
Die Gemeinschaftsunterkunft, abgekürzt GU, ist die dienstlich bereitgestellte Unterkunft für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. In Kasernen wohnst du dabei auf einer sogenannten Stube, die je nach Standort und Ausbildungsabschnitt allein oder gemeinsam mit anderen Soldaten belegt werden kann. Nach dem Soldatengesetz können Soldatinnen und Soldaten auf dienstliche Anordnung verpflichtet werden, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen.
Junge Soldatinnen und Soldaten unter 25 Jahren wohnen grundsätzlich in der Kaserne, ebenso ist die Unterbringung während der grundlegenden militärischen Ausbildung vorgesehen. Auch bei bestimmten Lehrgängen, Übungen oder Einsätzen kann das Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft vorgeschrieben sein.
Wenn du neu bei der Bundeswehr bist, gehört das Leben in der GU meist unmittelbar zu deinem Dienstalltag. Besonders während der ersten Ausbildungszeit erleichtert die gemeinsame Unterbringung den Alltag durch feste Tagesabläufe, kurze Wege und das Zusammenleben innerhalb der militärischen Gemeinschaft.
Bist du aufgrund einer dienstlichen Anordnung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet, wird dir die Unterkunft grundsätzlich unentgeltlich bereitgestellt. Später kann abhängig von Alter, Dienststellung, Standort und freien Kapazitäten auch eine freiwillige Nutzung einer Bundeswehrunterkunft möglich sein. Die Abkürzung GU kann dir vor allem bei der Einplanung, in Unterkunftsunterlagen, Lehrgangsinformationen und organisatorischen Hinweisen deiner Dienststelle begegnen.
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