Ernennung (Ern)
Bundeswehr-Abkürzungen
Die Ernennung, abgekürzt Ern, ist bei der Bundeswehr ein formeller Personalakt, durch den bestimmte Änderungen des militärischen Dienstverhältnisses oder Dienstgrades wirksam werden. Eine Ernennung ist erforderlich, wenn du in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten berufen wirst. Auch die Umwandlung eines Dienstverhältnisses, beispielsweise vom Soldaten auf Zeit zum Berufssoldaten, erfolgt durch Ernennung. Ebenso gilt die Verleihung eines höheren Dienstgrades als Ernennung und damit als Beförderung. Für Ernennungen gelten feste gesetzliche Voraussetzungen und Zuständigkeiten, die unter anderem im Soldatengesetz geregelt sind.
Bei der Begründung oder Umwandlung eines Dienstverhältnisses erhältst du eine Ernennungsurkunde, deren Aushändigung für die Wirksamkeit eine wichtige rechtliche Bedeutung hat. Wenn du während deiner Karriere befördert wirst, erhältst du ebenfalls eine entsprechende Ernennungsurkunde. Über Ernennungen entscheiden die jeweils zuständigen Stellen der Bundeswehr, wobei viele Befugnisse auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr und weitere Dienststellen übertragen sind. Für dich als Bewerber ist der Begriff besonders wichtig, weil eine erfolgreiche Auswahl und Einplanung noch nicht mit jeder Form einer Ernennung gleichzusetzen ist. Die Abkürzung Ern kann dir deshalb vor allem in Personalunterlagen, Verfügungen und im Zusammenhang mit Einstellungen, Beförderungen oder der Übernahme als Berufssoldat begegnen.
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