Erholungsurlaub (EU)
Bundeswehr-Abkürzungen
Der Erholungsurlaub, abgekürzt EU, ist der reguläre Jahresurlaub von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Er dient deiner Erholung vom Dienst und wird grundsätzlich unter Fortzahlung der Geld- und Sachbezüge gewährt. Für Berufssoldatinnen, Berufssoldaten sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit gelten grundsätzlich die Urlaubsregelungen für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte entsprechend. Bei einer regelmäßigen Fünf-Tage-Woche beträgt der jährliche Erholungsurlaub grundsätzlich 30 Arbeitstage. Beginnst oder beendest du deinen Dienst im Laufe eines Jahres, kann sich dein Urlaubsanspruch entsprechend der tatsächlich geleisteten Dienstzeit anteilig berechnen.
Wenn du Urlaub nehmen möchtest, musst du diesen grundsätzlich beantragen und genehmigen lassen. Zwingende dienstliche Erfordernisse können dazu führen, dass ein gewünschter Urlaubszeitraum nicht genehmigt werden kann. Besonders während fest geplanter Ausbildungsabschnitte, Übungen oder anderer wichtiger dienstlicher Vorhaben kann deine Möglichkeit zur freien Urlaubsplanung eingeschränkt sein. Erholungsurlaub ist von Sonderurlaub und anderen Formen der Freistellung zu unterscheiden, für die jeweils eigene Voraussetzungen gelten. Die Abkürzung EU kann dir deshalb während deiner gesamten Dienstzeit in Urlaubsplanungen, Dienstplänen und Personalunterlagen begegnen, wobei der Zusammenhang eine Verwechslung mit der Europäischen Union verhindert.
Einstellungstest Bundeswehr üben: eTrainer-Onlinetest (kostenlos)
Der eTrainer macht dich fit für deinen Einstellungstest bei der Bundeswehr. Mit dem Online-Testtrainer lernst du Aufgaben aus allen typischen Testbereichen samt Lösungswegen kennen. So weißt du, worauf es ankommt, und behältst im „richtigen“ Test den Durchblick. Geeignet für alle militärischen Laufbahnen und zivilen Berufe bei der Bundeswehr.
Unsere Empfehlungen für dich:
empfohlen von:
