Einberufung (Einber)
Bundeswehr-Abkürzungen
Die Einberufung bezeichnet die Heranziehung einer wehrpflichtigen Person zum Wehrdienst bei der Bundeswehr. Dabei legt ein Einberufungsbescheid fest, wann und wo du deinen Dienst antreten musst. Im Bescheid wird grundsätzlich auch angegeben, wie lange der vorgesehene Wehrdienst dauert.
Zuständig für die Einberufung sind die Karrierecenter der Bundeswehr. Wenn du einen wirksamen Einberufungsbescheid erhältst, bist du verpflichtet, dich zum festgesetzten Zeitpunkt bei der angegebenen Dienststelle zu melden.
Für dich als Bewerber ist wichtig, die Einberufung von einer freiwilligen Verpflichtung bei der Bundeswehr zu unterscheiden. Beim Freiwilligen Wehrdienst erfolgt nach Annahme deiner Verpflichtung grundsätzlich eine Aufforderung zum Dienstantritt und keine Einberufung nach dem Wehrpflichtgesetz. Auch die Ernennung zum Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten folgt eigenen rechtlichen Regelungen. Der Begriff Einberufung spielt vor allem im Zusammenhang mit der Wehrpflicht und den dafür vorgesehenen Wehrdienstformen eine Rolle.
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