Dienstzeitende (DZE)
Bundeswehr-Abkürzungen
Das Dienstzeitende, abgekürzt DZE, bezeichnet bei der Bundeswehr den Zeitpunkt, an dem dein Wehrdienstverhältnis endet. Besonders für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit ist dieses Datum wichtig, weil ihre Dienstzeit von Beginn an zeitlich befristet ist. Das DZE wird in Personalunterlagen festgehalten und kann für zahlreiche organisatorische und rechtliche Vorgänge maßgeblich sein. Dazu gehören beispielsweise die Vorbereitung auf das Ausscheiden, die Rückgabe von Ausrüstung und die Klärung von Versorgungs- oder Förderungsansprüchen. Auch bei Freiwillig Wehrdienstleistenden und in anderen Wehrdienstverhältnissen kann ein festgelegtes Dienstzeitende eine wichtige Rolle spielen.
Wenn du Soldat auf Zeit bist, solltest du dich bereits deutlich vor deinem DZE mit deiner beruflichen Zukunft beschäftigen. Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr unterstützt dich dabei unter anderem mit Beratung, Bildungsmaßnahmen und Angeboten zur Vorbereitung auf den Einstieg in das zivile Berufsleben. Welche Leistungen dir rund um dein Dienstzeitende zustehen, hängt unter anderem von deinem Dienstverhältnis und deiner bisherigen Dienstzeit ab. Das DZE ist vom Diensteintritt zu unterscheiden, denn der Diensteintritt kennzeichnet den Beginn und das Dienstzeitende den Abschluss deines Wehrdienstverhältnisses. Die Abkürzung DZE kann dir deshalb von deinen Personalunterlagen bis zur Planung deiner beruflichen Zukunft nach der Bundeswehr regelmäßig begegnen.
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