Dienstunfähig (du)
Bundeswehr-Abkürzungen
Dienstunfähig, abgekürzt du, bedeutet bei der Bundeswehr, dass eine Soldatin oder ein Soldat aus körperlichen oder gesundheitlichen Gründen die soldatischen Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kann. Bei Berufssoldatinnen und Berufssoldaten liegt Dienstunfähigkeit insbesondere dann vor, wenn eine dauerhafte Wiederherstellung der Dienstfähigkeit nicht zu erwarten ist. Auch wenn voraussichtlich innerhalb eines Jahres keine Wiederherstellung möglich ist, kann eine Dienstunfähigkeit festgestellt werden. Grundlage für die Entscheidung ist eine medizinische Begutachtung durch einen Arzt der Bundeswehr. Eine vorübergehende Erkrankung oder Krankschreibung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass du dienstunfähig bist.
Die Folgen einer festgestellten Dienstunfähigkeit hängen von deinem Dienstverhältnis ab. Berufssoldatinnen und Berufssoldaten können bei Dienstunfähigkeit unter den gesetzlichen Voraussetzungen in den Ruhestand versetzt werden. Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sind bei festgestellter Dienstunfähigkeit grundsätzlich aus ihrem Dienstverhältnis zu entlassen. Vor einer solchen Entscheidung wird dein Gesundheitszustand genau geprüft, gegebenenfalls auch durch weitere Untersuchungen und medizinische Befunde. Die Abkürzung du kann dir deshalb vor allem in medizinischen Unterlagen, Personalvorgängen und im Zusammenhang mit einer Dienstfähigkeitsuntersuchung begegnen.
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