Befehl (Bef)
Bundeswehr-Abkürzungen
Ein Befehl, abgekürzt Bef, ist bei der Bundeswehr eine Anweisung eines militärischen Vorgesetzten an einen Untergebenen, die mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt wird. Ein Befehl kann mündlich, schriftlich oder auf andere Weise sowie für einen einzelnen Fall oder allgemein gegeben werden.
Für Soldatinnen und Soldaten gehört das Befolgen rechtmäßiger Befehle zu den grundlegenden soldatischen Pflichten. Dabei musst du einen Befehl nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich ausführen.
Die Gehorsamspflicht hat jedoch klare rechtliche Grenzen. Ein Befehl darf beispielsweise nicht befolgt werden, wenn seine Ausführung eine Straftat darstellen würde, und auch Befehle, die die Menschenwürde verletzen oder nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt wurden, müssen bzw. dürfen nicht befolgt werden.
Bereits in deiner militärischen Ausbildung lernst du, wer dir Befehle erteilen darf und wie du mit Befehlen richtig umgehst. Das Thema ist für deinen späteren Dienst besonders wichtig, weil klare Befehlswege eine wesentliche Grundlage für Führung, Zusammenarbeit und Handlungsfähigkeit der Bundeswehr sind.
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