Auslandsverwendungszuschlag (AVZ)
Bundeswehr-Abkürzungen
Der Auslandsverwendungszuschlag, abgekürzt AVZ, ist eine zusätzliche finanzielle Leistung für Soldatinnen und Soldaten bei bestimmten Verwendungen im Ausland. Er wird zusätzlich zu den regulären Dienstbezügen gezahlt und soll die besonderen materiellen Mehraufwendungen und persönlichen Belastungen einer solchen Verwendung ausgleichen. Dazu können schwierige klimatische Bedingungen, eine provisorische Unterbringung oder besondere Gefährdungen im Einsatzgebiet gehören.
Die Höhe des AVZ richtet sich nach dem Umfang dieser Belastungen und wird als Tagessatz für jeden anspruchsberechtigten Tag berechnet. Dafür gibt es verschiedene Stufen, wobei der Tagessatz in der höchsten Stufe derzeit 153 Euro beträgt.
Wenn du an einer entsprechenden Auslandsverwendung der Bundeswehr teilnimmst, kann der AVZ einen wichtigen Bestandteil der dir zukommenden finanziellen Leistungen sein. Wie hoch der Zuschlag konkret ausfällt, hängt nicht von deinem Dienstgrad ab, sondern vor allem von den Bedingungen und Gefährdungen der jeweiligen Verwendung.
Nicht jeder dienstliche Aufenthalt im Ausland führt automatisch zu einem Anspruch auf AVZ, denn für allgemeine Auslandsverwendungen gelten andere Regelungen und Leistungen. Für dich ist diese Unterscheidung wichtig, wenn du dich über Auslandseinsätze und mögliche Verwendungen bei der Bundeswehr informierst.
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