Aufwandsentschädigung (AE)
Bundeswehr-Abkürzungen
Eine Aufwandsentschädigung, abgekürzt AE, ist eine finanzielle Leistung, mit der bestimmte dienstlich veranlasste Aufwendungen oder ein besonderer zeitlicher Aufwand ausgeglichen werden können. Bei der Bundeswehr kommt sie nur in bestimmten gesetzlich oder dienstlich geregelten Fällen infrage und ist nicht mit dem regulären Gehalt oder den Dienstbezügen gleichzusetzen.
Eine entsprechende Regelung gibt es zum Beispiel für Soldatinnen und Soldaten in einem Reservewehrdienstverhältnis. Dort kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufwandsentschädigung für den zeitlichen Aufwand und gegebenenfalls für finanzielle Aufwendungen gezahlt werden. Auch bei bestimmten Funktionen innerhalb der Personalvertretung oder Soldatenbeteiligung können Aufwandsentschädigungen vorgesehen sein.
Für dich ist wichtig, dass nicht jede Tätigkeit oder zusätzliche Belastung bei der Bundeswehr automatisch einen Anspruch auf eine AE begründet. Ob und in welcher Höhe eine Zahlung erfolgt, hängt vom jeweiligen Anlass und der dafür geltenden Regelung ab. Besonders wenn du dich für den Reservedienst interessierst, kann dir der Begriff Aufwandsentschädigung häufiger begegnen.
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