auf dem Dienstweg (a. d. D.)
Bundeswehr-Abkürzungen
Auf dem Dienstweg (a. d. D.) bedeutet bei der Bundeswehr, dass ein dienstliches Anliegen über die dafür vorgesehenen Vorgesetzten und Dienststellen weitergeleitet wird. Du richtest einen Antrag, ein Gesuch oder eine andere dienstliche Mitteilung also normalerweise nicht direkt an die endgültig zuständige Stelle. Stattdessen wird dein Anliegen innerhalb der militärischen Organisation Schritt für Schritt an die Stelle weitergegeben, die darüber entscheiden oder es bearbeiten kann.
Das betrifft zum Beispiel bestimmte Versetzungsgesuche, Anträge an den Berufsförderungsdienst oder Anmeldungen zu Lehrgängen. Für dich als Soldatin oder Soldat ist der Dienstweg deshalb ein wichtiger Bestandteil des militärischen Alltags. Schon während deiner Ausbildung solltest du wissen, an wen du dich mit einem bestimmten Anliegen zuerst wenden musst. Der Dienstweg sorgt dafür, dass zuständige Vorgesetzte und Dienststellen informiert sind und ein Vorgang nachvollziehbar bearbeitet werden kann.
Allerdings gilt der Dienstweg nicht ausnahmslos für jedes Anliegen, denn für bestimmte Fälle bestehen besondere Melde-, Beschwerde- oder Eingabemöglichkeiten. So darfst du dich beispielsweise unmittelbar und ohne Einhaltung des Dienstwegs an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages wenden.
Wenn in einem Formular oder einer Anweisung „a. d. D.“ steht, solltest du prüfen, über welche Vorgesetzten oder Dienststellen dein Anliegen offiziell weitergeleitet werden muss.
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